Gerichtliche Gutachten

Bei einem gerichtlichen Brandschutzgutachten handelt es sich um eine Soll-Ist-Analyse zwischen bestehendem Brandschutz und den geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz oder um die Untersuchung einer hergestellten Brandschutzkonstruktion. Es beinhaltet im Regelfall die Begutachtung eines besonderen Sachverhaltes. Derartige Brandschutzgutachten werden als Entscheidungshilfe für den zuständigen Richter vor Gericht oder bei Versicherungsangelegenheiten herangezogen.

Die Erstellung von gerichtlichen Gutachten obliegt insbesondere Sachverständigen, wie unserer Mitarbeiterin Frau Silke Bräutigam als  "Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz". Sie wurde von der IHK Leipzig nach anspruchsvollem Prüfverfahren zum Nachweis entsprechender Sachkunde und persönlicher Eignung auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Die Sachverständigentätigkeit ist unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch zu leisten.

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