Zimmerpläne

Zimmerpläne sind eine Sonderform der Flucht- und Rettungspläne. Gemäß ländereigener Regelungen zum Gaststätten- und Beherbergungswesen (Sonderbaurichtlinien) sind für Einrichtungen ab einer bestimmten Anzahl an Gastbetten Zimmerpläne zu fertigen und meist an den Türinnenseiten anzubringen. Die enthaltenen Informationen (nächstgelegener Flucht-/Rettungsweg, Brandbekämpfungs- und Melde-/Alarmierungseinrichtung) sind an die Gegebenheiten jedes Zimmers individuell angepasst. Als Grundlage für die Darstellung der Rettungswegführung in den Zimmerplänen dient die im Gebäude angebrachte Rettungswegkennzeichnung. Gelegentlich sind derartige Sonderpläne auch für Klassenzimmer in Schulen erforderlich.

Die Zimmerpläne für Ihre Gastzimmer erstellen wir gern entsprechend Ihren Anforderungen und Ausführungswünschen (z. B. Farbausdrucke A 4, laminiert, selbstklebend) und bei Bedarf auch mehrsprachig. 

Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne geben den Betreibern von Versammlungsstätten bzw. Veranstaltern vorschriftenkonforme Möglichkeiten der Bestuhlung unter Einhaltung der erforderlichen Rettungswege vor. Bestuhlungspläne werden durch die Versammlungs-stättenverordnung (VStättVO) oder durch die Versammlungsstättenrichtlinie (VStättR) der Bundesländer vorgeschrieben, wenn Veranstaltungsräume einzeln ≥ 200 Personen fassen, aber auch wenn mehrere Veranstaltungsräume mit gemeinsamen Rettungswegen für ≥ 200 Personen geeignet sind. Ebenso sind für Anlagen im Freien, mit Besucherbereichen für  ≥1000 Besucher, welche ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen, sowie Sportstadien für ≥ 5000 Besucher Bestuhlungspläne zu erstellen.

Der Bestuhlungsplan basiert auf den aktuellen Grundrissen und Nutzungskonzepten sowie einer Objektbesichtigung. Dieser Bestuhlungsplan und der Nachweis der ausreichenden Rettungswege dienen dem Auftraggeber zur Vorlage beim zuständigen Bauordnungsamt. Nach behördlicher Bestätigung ist der Bestuhlungsplan Handlungsgrundlage für die Möblierung (Stühle/Tische)seitens des Veranstalters.

Weitere Sonderpläne

Weitere Sonderpläne, die wir für Sie in Abstimmung mit den Behörden erstellen können, sind z. B.:

  • Löschwasserrückhaltepläne gemäß Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL);
  • Abwasser-, Hydrantenpläne auf besondere behördliche Anforderung hin;
  • Orientierungspläne nach Kundenvorgaben (in Anlehnung an Flucht- und Rettungspläne);
  • Beschilderungs- und Kennzeichnungspläne

Referenzen

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