Brandschutzbedarfsplanung

Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Zunehmend wird zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe der Gemeinde eine Brandschutzbedarfsplanung verlangt.

Die Brandschutzbedarfsplanung beinhaltet, neben der Gefährdungsbeurteilung und der Risikoanalyse, die Beschreibung des Ist-Zustandes der Feuerwehren in einer Gemeinde sowie die Darstellung der Schutzziele. Diese besagen, in welcher Zeit, mit welcher Mannschaftsstärke und wieviel Gerät in wieviel Prozent der Fälle die Feuerwehr am Schadensort eintreffen soll. Aus dem Vergleich dieser Anforderungen mit dem Ist-Zustand resultieren entsprechende Zielvorgaben.

Als erfahrener Partner auf dem Gebiet des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes erarbeiten wir die abgestimmte Beschlussvorlage unabhängig, lösungsorientiert und auf der Grundlage der Interessen von Gemeinde und Feuerwehr gleichermaßen.

Referenzen

Stadt Thale
Stadt Markranstädt
Verbandsgemeinde Unstruttal
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