Brandfallsteuermatrix

Die Anforderungen an die Ansteuerung technischer Anlagen im Brandfall über die Brandmeldeanlage sind im Brandschutzkonzept zusammenfassend in textlicher Form darzulegen. Sie können auch als eigenständiger Erläuterungsbericht, z. B.  als Ergänzung zum Brandmeldekonzept, formuliert werden. Darauf aufbauende zusammenfassende Darstellungen dieser Anforderungen in tabellarischer Form werden als „Brandfallsteuermatrix“ bezeichnet. Wir wirken für Ihr Bauvorhaben an der Erstellung der quantitativen Brandfallsteuermatrix mit oder prüfen diese.
 
Nach Umsetzung aller Maßnahmen ist die Brandfallsteuermatrix einer Wirksamkeitsprüfung (auch als „Interaktionstest“ bezeichnet) zu unterziehen. Hierzu werden für ausgewählte Brandszenarien Brandmelder ausgelöst und geprüft, ob die anderen technischen Anlagen wie geplant aktiviert werden. Wir beraten Sie gern bei der Vorbereitung und Durchführung solcher Interaktionstests.

Referenzen

Universitätsklinikum Jena
FBC Frankfurter Büro Center
Campus der Universität Leipzig am Augustusplatz
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