Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung beschreibt Brandverhütungsmaßnahmen sowie das risikogerechte Verhalten von Personen in einem Objekt im Brandfall. Die Struktur der Brandschutzordnung wird durch die DIN 14 096 vorgegeben. Die Brandschutzordnung gliedert sich in die Teile A, B und C. Teil A enthält allgemeine Anweisungen zur Brandverhütung und dem Verhalten im Brandfall in Form eines Aushanges. Teil B richtet sich an Personen (z.B. Beschäftigte oder Bewohner) eines Objektes, die sich nicht nur kurzfristig dort aufhalten. Teil C gilt für an Beschäftigte, Bewohner, etc., die besondere Aufgaben im Brandschutz bzw. im Brandfall wahrnehmen (wie z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Brandschutzhelfer).

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung entsprechend nutzungs- und objektspezifischer Anforderungen und behördlicher Vorgaben sowie bauordnungsrechtlicher Vorschriften komplett. Für größere bauliche Anlagen empfehlen wir auch die Erstellung einer objektübergreifenden Rahmenbrandschutzordnung. Umfang und Inhalt Ihrer Brandschutzordnung stimmen wir mit Ihnen ab und beraten Sie hinsichtlich möglicher betrieblicher Lösungen. Abstimmungen mit den Behörden (z.B. Brandschutzdienststellen) übernehmen wir gern für Sie. Die Schulung bzw. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter kann ebenso von uns durchgeführt werden.

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